Vermietung
Unitec Auffahrrampen Stahl mieten
Fahrzeuge & Maschinen sicher verladen
Unsere Unitec Auffahrrampen aus Stahl, sind die ideale Lösung zum sicheren und komfortablen Verladen von Fahrzeugen, Baumaschinen, Gartengeräten oder Rolltechnik. Sie ermöglichen ein stabiles Auffahren auf Anhänger, Transporter oder Ladeflächen und sorgen für einen reibungslosen Be- und Entladevorgang.
Dank der robusten Konstruktion und der rutschfesten Oberfläche bieten die Rampen eine hohe Tragfähigkeit und maximale Sicherheit. Sie eignen sich sowohl für den privaten Einsatz als auch für Gewerbe, Bauunternehmen, Hausmeisterservices und Werkstätten.
Technische Daten
Traglast
500 kg pro Paar
Maße
22,5 x 200 cm
Gewicht
15 kg
Wichtige Hinweise
Gültiger Personalausweis bei Übergabe erforderlich
Zahlung bar oder per PayPal bei Übergabe
Gerät UVV- & DGUV V3 geprüft
Rückgabe sauber & funktionsfähig
Abholung oder Lieferung nur nach Terminabsprache möglich.
Lieferung & Abholung gegen Aufpreis – fair & individuell kalkuliert.
Lieferung und Abholung:
Mietpreise und Kaution gemäß individuellem Angebot; Rabatte für längere Mietzeiträume auf Anfrage. Übergabe gegen Vorlage eines gültigen amtlichen Lichtbildausweises; etwaige erforderliche Berechtigungen oder Qualifikationen (z. B. Führerschein, Einweisung) sind gerätespezifisch nachzuweisen. Zahlung bei Übergabe bar oder via PayPal; weitere Zahlungsarten nach Absprache. Abholung und Rückgabe erfolgen ausschließlich nach vorheriger Terminvereinbarung. Optional bieten wir Lieferung und Abholung gegen Aufpreis an; detaillierte Konditionen auf Anfrage. Das gemietete Gerät ist gereinigt, vollständig und in einwandfreiem Zustand zurückzugeben; fehlendes oder beschädigtes Zubehör sowie übermäßige Verschmutzung werden berechnet. Weitere Mietgeräte finden Sie in unseren Anzeigen; folgen Sie uns gerne für neue Angebote. Für Anfragen zu längeren Mietzeiträumen und individuellen Konditionen erreichen Sie uns telefonisch, per E-Mail oder per WhatsApp.
Rechtliche Hinweise:
Sofern nicht anders angegeben, erfolgt die Vermietung im Rahmen der Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG; es wird keine Umsatzsteuer ausgewiesen. Es gelten unsere Mietbedingungen/AGB; Verfügbarkeit, technische Änderungen und Irrtümer vorbehalten. Bilder und Bezeichnungen dienen der Veranschaulichung. Der Mieter ist für die sachgemäße Verwendung, die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften sowie für Verkehrs- und Betriebssicherheit verantwortlich und haftet für durch ihn verursachte Schäden. Alle genannten Markennamen sind Eigentum der jeweiligen Rechteinhaber und werden ausschließlich zur Produktbeschreibung verwendet.